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Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Teilnahme am Tanzunterricht
  1. Das Mitglied wird ab dem festgelegten Vertragsbeginn bis auf Weiteres zum Unterricht im jeweilig vertraglich festgelegten Unterrichtsfach in die Ballettschule Développé aufgenommen
  2. Während der örtlichen Schulferien, schulfreien Tagen sowie an Feiertagen findet kein Unterricht statt!
  3. Der Unterricht soll regelmäßig und pünktlich besucht werden.
  4. Das Mitglied hat sich an die Hausordnung zu halten und den Weisungen der Aufsichtspersonen Folge zu leisten.
  5. Das Honorar für den Unterricht beträgt die vertraglich festgelegte Höhe und wird spätestens zum 05. eines Monats per Lastschrift eingezogen oder überwiesen (Dauerauftrag). Im Falle einer Lastschrift erteilt das Mitglied eine Einzugsermächtigung. Im Falle von Rücklastschriften, die durch das Mitglied zu vertreten sind, wird grundsätzlich zusätzlich zu den Bankgebühren eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3,- € je Rücklastschrift erhoben. Ab 2018 erfordern andere Zahlungsarten aufgrund des höheren Verwaltungsaufwands einen monatlichen Zuschlag auf das Honorar in Höhe von € 3,-. Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das Mitglied ohne eigenes Verschulden den Unterricht versäumt.
    Befreiung von der Zahlung wird bei mindestens vierwöchiger Erkrankung auf Antrag unter Vorlage eines ärztliches Attestes gewährt.
    Versäumte Stunden können nachgeholt werden. Honoraranpassungen sind dem Mitglied rechtzeitig, mindestens jedoch drei Monate vor Wirksamkeit mitzuteilen.
  6. Der Unterrichtsvertrag kann von beiden Seiten fristlos zum Monatsende gekündigt bzw. angepasst werden. Die Kündigung der Vereinsmitgliedschaft unterliegt gemäß Satzung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Quartalsende.
  7. Das Mitglied bringt seine eigene Bekleidung, Schuhe, etc. mit und nimmt diese nach dem Unterricht wieder nach Hause. Der jeweilige Kursleiter legt die erforderliche Unterrichtskleidung fest.